Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Kreis Heinsberg ist bemüht, seine Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetanwendung zur Sprachstandserfassung https://digital.kreis-heinsberg.de/sprachstand/ inklusive aller Unterkapitel.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das Portal zur Sprachstandserfassung ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25. November 2020 erstellt.

Um die Richtigkeit der Aussagen zu gewährleisten, wurde gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 eine Selbstbewertung durchgeführt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 01.05.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen noch bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Anwendung auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an gis@kreis-heinsberg.de.

Ihr Ansprechpartner:

Anja Grünberger
Kreis Heinsberg
Stabsstelle Digitalisierung

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie über den oben angegeben Kontaktweg keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de