Der Kreis Heinsberg ist bemüht, seine Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetanwendung zur Sprachstandserfassung https://digital.kreis-heinsberg.de/sprachstand/ inklusive aller Unterkapitel.
Das Portal zur Sprachstandserfassung ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen vereinbar.
Diese Erklärung wurde am 25. November 2020 erstellt.
Um die Richtigkeit der Aussagen zu gewährleisten, wurde gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 eine Selbstbewertung durchgeführt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 01.05.2023 überprüft.
Sollten Ihnen noch bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Anwendung auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an gis@kreis-heinsberg.de.
Anja Grünberger
Kreis Heinsberg
Stabsstelle Digitalisierung
Sollten Sie über den oben angegeben Kontaktweg keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.